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    Nachricht vom Versorgungsamt

    Hallo,
    habe heute Antwort auf meinen Schwerbehindertenausweis-Antrag (ist das ein schön langes Wort)
    Es wird mir ein GDB von 30 zugestanden. Das ist eine Frechheit. Begründung war Muskelschwäche/ -beschwerden. Habe den Brief aus dem Kasten geholt bevor ich KG hatte. Meine Kneter ist entsetzt. Er hatte vermutet dass ich mind. 60 bekomme. Mir wären auch 50 recht, denn dann kann ich den Buchstaben G bekommen. Im Gesetz steht nämlich, dass man für den Buchstaben G eine Strecke von etwa 2 km in etwa einer halben Stunde nicht mehr zurücklegen kann. Ich schaffe ohne Orthesen laut Reha-Bericht 400m
    Werde also Widerspruch einlegen.
    Das Jahr geht nicht so toll los. Jede Menge Ärger mit handwerkern und jetzt dass...
    LG
    Frauke

    #2
    Hallo Frauke,

    ja, unbedingt Widerspruch einlegen. Das ist eine Frechheit!

    Viel Glück,
    Marlie

    Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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      #3
      Hallo Frauke

      in welchem coolen Bundesland wohnst du denn?
      Ich wohn in Sachsen Anhalt und klag gerade vorm Sozialgericht.
      Man hat mir 50% gegeben aber kein Merkzeichen. Laut meinem Neurologen müsst ich aber mind. 80& haben und das Merkzeichen g und b.
      Leg auf jeden Fall Widerspruch ein und beantrage gleich das Merkzeiche g mit, denn das bekommst du nicht automatisch mit den 50%. Noch ein Tipp, wende dich ans Straßenverkehrsamt und beantrage eine befristete Parkerlaubnis für 6 Monate. Noch eine Frage, in welchem gesetz find ich das?
      glG kathrin
      Zuletzt geändert von Kuschelmaus; 25.01.2013, 19:16.

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        #4
        Kathrin, Du hast auch PROMM, oder?
        Ich bekam für PROMM u. PNP mit 200m Gehstrecke im ersten Anlauf GdB 60 und "G". Ich benötige eigentlich noch ein "B", weil ich Hilfe in fremden "Örtchen" brauche und auch etwas unbeholfen bin, wenn ich mit dem Rollator mit dem ÖPNV unterwegs bin.

        Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

        Kommentar


          #5
          Hallo Kathrin,
          das coole Buchesland ist Hessen.
          Es ist doch kein Gesetz. Habe nach langem Suchen aber dies gefunden. Es handelt sich um ein Beschluss aus Baden-Württemberg:

          Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 8 SB 1914/10 - Beschluss vom 02.10.2012
          Die Regelungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zum Nachteilsausgleich G sind mangels entsprechender Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig. Es kommt damit allein darauf an, ob der behinderte Mensch nicht in der Lage ist, eine im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX), mithin eine Wegstrecke von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall, zurückzulegen.

          Das ist ja eindeutig und sehr aktuell.
          Werde einen Termin bei meiner neuen Ärztin vereinbaren und mit ihr überlegen wie wir vorgehen und am Wochenende noch Widerspruch einlegen.
          Viel Glück bei deiner Klage
          LG
          Frauke

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            #6
            Weiter unten im oben genannten Beschluss steht folgendes:

            Das Tatbestandsmerkmal der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegten Wegstrecke des § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX umfasst nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte (grundlegend BSG Urt. vom 10.12.1987 - 9a RVs 11/87 -, SozR 3870 § 60 Nr. 2; BSG Urteil vom 13.08.1997 - 9 RVS 1/96 -, SozR 3 - 3870 § 60 Nr. 2) die Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall.

            Leider komm ich an das Urteil des BSG nicht ran. Ist zu lange her. Aber vielleicht hilft es dem ein oder anderm .
            Gruß
            Frauke

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              #7
              Hallo Marlie

              ja hab auch Promm.
              Kann mich auch nicht allein im öffentlichen Verkehr bewegen. Denn komm weder rein noch raus. Muss auch mal ganz ehrlich sagen, dass die Internetbeiträge von kliniken und Ärzten überarbeitet werden müssten. Das was da drin steht, deutet ja auf ständige gehfähigkeit hin und nicht auf die Benutzung eines Rollstuhles oder Rollators. Was das geändert werden würde, hätten wir es auch nicht so schwer. Kämpf für dein B und für eine Parkerleichterung.
              gglG Kathrin

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                #8
                Hallo Frauke

                danke für die Informationen. Hoffe mal das ich es anwenden kann.
                Muss mal sagen , ich bin erstaunt, hätte das von Hessen nicht gedacht.
                Hab ja mal 3 Jahre in Fulda gewohnt und hab dort 30% auf Asthma, Herzprobleme und Morbus Basedow bekommen. Auf jeden fall kann ich nur sagen, leg ganz schnell Widerspruch ein.
                Was hast du für einen Gendefekt? Auch Promm?
                gglG Kathrin

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                  #9
                  Hallo Frauke,

                  mir hat mal jemand gesagt, dass es ganz wichtig ist im Antrag auf Schwerbeschädigung nicht nur Deine Erkrankung rein zu schreiben. Du musst ganz detailliert schildern, was Du nicht mehr kannst.

                  z.B Ich kann keine Treppen steigen um in die Straßenbahn oder Bus zu gelangen.
                  - benötige Hilfe beim Toilettengang, weil ich ...
                  usw.

                  Dieser Fehler wird auch oft bei Reha-Anträgen gemacht, weil der Patient davon ausgeht, das der Bearbeiter dann schon weiß was man nicht mehr kann. Aber Du siehst ja selbst, dass bei jedem die Krankheit anders verläuft.

                  Ich habe auch einen Schwerbeschädigten-Ausweis mit 50 % bekommen. Ein Merkzeichen benötige ich noch nicht.

                  Versuch es mit einem Wiederspruch!

                  Liebe Grüße
                  ANKE
                  Be happy.

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                    #10
                    Zitat von Kuschelmaus Beitrag anzeigen
                    Muss auch mal ganz ehrlich sagen, dass die Internetbeiträge von kliniken und Ärzten überarbeitet werden müssten.
                    Volle Zustimmung! Beim Versorgungsamt half mir die Diagnose Polyneuropathie, die von Haus aus den GdB 60 "einbringt". Diese Prozentejagd hört sich immer so schäbig an, aber ich glaube, dass die "Erleichterungen", die wir damit erhalten können, niemals das aufwiegen, worauf wir verzichten müssen.

                    Ich bin inzwischen sehr bereit für einen Rollstuhl, weil er mir mehr Freiheit ermöglicht. Im Umkreis von 200m um meine Wohnung wird es mir einfach langsam zu langweilig... . Ich fände es schön, mich z.B. mal wieder in Ruhe im Einkaufszentrum umsehen zu können oder alleine zum Wochenmarkt zu gehen.
                    Aber die Neurologin verweigert mir den Rollstuhl, weil sie "mich nicht aufgeben will" und weil die Literatur den Rollstuhl bei dieser Erkrankung nicht vorsieht!

                    LG Marlie

                    Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                      #11
                      Hallo Marlie

                      leider ist dies eben das Problem. Rede am besten nochmal mit deiner Ärztin, daß der Rollstuhl für dich eine Lebenserweiterung ist.
                      Ich fahr mit meinem E-Rolli auf dem Radweg bis ins Einkaufszentrum und zurück. Mein Mann ist ja leider auf Montage. Aber ich komm mal raus. Das ist wichtig.
                      gglG Kathrin

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                        #12
                        HAllo Kathrin,
                        hier ist der Link zum Gesetzestxt, bzw. der Versorungsmedizinischen Verordnung

                        Wenn man sich das genauer anguckt, bekommen wir teilweise weniger Prozente als z.B. Alkohol- oder Drogenabhängige. Wir haben habe aber zu unserer Behinderung nicht beigtragen sondern kämpfen dafür, so gut wie Möglich leben zu können
                        Da kann man doch nur würend werden...
                        Ich habe ürbigends DM1.
                        Meine Einschränkungen sind teilweise etwas seltsam. So komme ich eine Treppe noch hoch (muss ich hier im Haus ja auch) schaffe aber nur wenige hundert Meter zu laufen. Daher bleibe ich manchmal zu Hause wenn mein Mann und meine Tochter etwas unternehmen. Und das ist schon hart. So bin ich in dern Sommerferien nur einmal die Düne hochgekrabbelt um an den Strand zu kommen. Aber auch ein Ausflug in die Stradt müssen die beiden manchmal alleine machen. Auch kann ich noch einigermaßen Fahrrad fahren, was mir meinen Bewegungsradius erweitert. Aber bei diesem Wetter mit Eis und Schnee ist Fahrradfahren nicht möglich.
                        Ich weiß das ich beim Versorgungsamt nur angebe, was ich nicht mehr kann. Aber ich finde das da schon einiges zusammenkommt.
                        LG
                        Frauke

                        P.S. Bekommst du von den Fahrradfahrern eigenlich Ärger wenn du auf dem Fahrradweg fährst?

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                          #13
                          Hallo Frauke

                          die Fahrradfahrer sind alle total nett. Es ist aber außer der Hauptstraße der einzige Weg um von uns in die Stadt ( bis ins nächste Einkaufszentrum ) zu kommen.
                          Ich war 2008 teilstationär in Treuenbrietzen. Ein Zimmer zur Übernachtung hatten die dort auch. Damals stand noch Diagnose Fibromyalgie. Wir sprachen damals auch das Thema Alkohol und Drogen an, zwecks Rente. Die werden aber auch wirklich besser hingestellt wie wir. Sie sind ja nicht mehr vermittelbar. Unglaublich!
                          Konnte damals keiner von uns verstehen.
                          Also Treppen steigen unmöglich. Laufen manchmal nur noch 50m. Geh aber garnicht mehr groß draußen laufen, denn meine Oberschenkelmuskeln beruhigen sich nicht wieder und das bedeutet schlaflose Nächte und allein schaff ich das trotz rollator auch nicht mehr. Bin zu Hause noch auf Beinen unterwegs, aber spätestens Mittag platt. Hast du auch probleme mit den Fingern? Kartoffeln schälen (2) dann sind die Finger rot, dick und ich krieg sie nicht mehr auf.
                          Eine Diagnose hast du noch nicht? Wenn nein geh unbedingt in ein Muskelzentrum.
                          gglG kathrin

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                            #14
                            Hallo Kathrin,

                            ich habe vor 20 Jahren das erste Mal einen Neutologen aufgesucht. Damals bekam ich die Diagnose Myotonia congenita Thomsen. Da die Myothonien damals eingetlich auch die einzigen Symptome waren, war das auch richtig.

                            2001 War ich schwanger. Mein Sohn Felix ist in der 32. SSW nache einem Vorzeitigem Blasensprung geboren. Da lag ich schon zwei Wochen im KK. Da es kurz vorher ganu das gleiche Problem (gleiche falsche Diagnose) dort gab wurden sie mit meiner Diagnose gleich hellhörig. E wurde dann auch eine Blutuntersuchung auf DM1 veranlasst. Felix starb drie Tage nach seiner Geburt.

                            Meine Tochter kam fast genau 1 1/2 Jahre später auf die Weilt. Sie ist gesund. Damals hatte ich auch noch wenig PRobleme. Es zeigten sich Myotonien auch in den Unterschenkeln (vorher nur in den Händen und der Zunge). Ich bin vor 8 Jahren noch in den Alpen gewandert. Kann ich kaum noch glauben. Da ging aber die Schwäche in den Händen los. Ich kann, besonders bei Kälte, keine Knöpfe öffen und schließen. Beim Wandern musste mir mein Mann die Hosenknöpfe öffnen wenn ich mal hinter einen Busch musste...

                            Aber dann begannen die Schwächen in den Beinen. Letztes jahr war es dann so, dass auch Bekante mich auf meine komische Art zu laufen ansptachen. Ich viel immer von Fuß auf Fuß, weil ich mich mit dem Vorderfuß gar nicht mehr abstoßen konnte um Vorwärts zu kommen. Das ganze mit vorgebeugtem Oberkörper was Rückenschmerzen verusachte. Ich war bei meiner Ärztin die mich nur mit Überweisungen abgespeißt hat. Der Neurologe hat mir dann (er hat sich vorsichtig vorgetastet obe ich es verkraften kann)deutlich gesagt: "Sie haben eine schwere, unhilbare Krankheit, die nicht besser sondern schlimmer wird. Das müssen sie begreifen" So langsam habe ich es inzwischen kapiert. Ich bin von ihm nach Darmstadt zum Muskelzentrum überwiesen worden. Dort war ich im März letzten Jahres. Viel neues gab e nicht nur der dringende Rat zu intensiver Physio und stationärer Reha. Physio habe ich seit April und im Oktober war ich in der Klinik Hoher Meißner. Dort habe ich dann endlich den Antrag auf den Schwerbehinderten ausweiß gestellt.

                            Jetzt habe ich eine neue Ärztin, bei der ich morgen anrufen und einen Termin abmachen werde. Sie scheint sich wirklich mit der Krankheit auseinander zu setzten, was ich vorher vermisst habe. Sie hat sogar gesagt, dass, wenn ich die Treppe (Praxis ist im 1. Stock) nicht mehr schaffe, sie aauch Hausbesuche macht. Hört sich doch wirklich gut an.

                            Eine Frage habe ich noch: Muss, wenn ich den Widerspruch jetzt einreiche auch innerhalb der vier Woche die Begründung liefern? Bis wann muss das geschehen?

                            LG
                            Frauke

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                              #15
                              versorgungsamt

                              Hallo alle zusammen,ich wohne in NRW und habe nach der Reha einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt.Mir wurden 40% zu gestanden,muß dazu sagen das ich schon seit 30 Jahren eine starke Kyphose habe auf der ich 30% bekam.Habe nach dem Bescheid natürlich sofort Widerspruch eingelegt und meine Beschwerden geschildert z.B höchstens eine 1/2 std. laufen,treppensteigen nur mit hochzihen und nicht mehr als 10 Stufen,hocken geht garnicht,aufstehen nur mit hilfe u.s.w.Die Unterlagen gingen direkt zum Versorgungsamt Münster,3 Wochen später Nachricht .....40% und auf die einzelnen Beschwerden könne keine Rücksicht genommen werden.Muß im März in die Uniklinik Münster werde dort nochmal nach haken ob es sich lohnt einen neuen Antrag zu stellen mit Klage am Sozialgericht.
                              Frauke ,ich mußte den Widerspruch mit Begründung innerhalb 4 Wochen zusammen abschicken.Viel Glück.
                              LG Jäkkel

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