Hallo Marlie,
danke für Deine Besserungswünsche!
Bei der KK hatte ich einen schriftlichen Antrag eingereicht, ausgestellt von meinem behandelnden Chirurgen.
Die haben dann geantwortet, dass diese Behandlung erstens nicht im Katalog für zugelassene Behandlungen steht und dass sie zweitens höchstens
bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung gezahlt würde. Einspruch ist zwecklos!
Die Chirurgen und Orthopäden konnten mit dieser Behandlung schon sehr oft grosse Erfolge erzielen, aber lt. KK gäbe es wohl bisher nicht genügend
Studien darüber und es gäbe daher keinen ausreichenden Beweis für eindeutige Erfolge!
LG Steffi
danke für Deine Besserungswünsche!
Bei der KK hatte ich einen schriftlichen Antrag eingereicht, ausgestellt von meinem behandelnden Chirurgen.
Die haben dann geantwortet, dass diese Behandlung erstens nicht im Katalog für zugelassene Behandlungen steht und dass sie zweitens höchstens
bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung gezahlt würde. Einspruch ist zwecklos!
Die Chirurgen und Orthopäden konnten mit dieser Behandlung schon sehr oft grosse Erfolge erzielen, aber lt. KK gäbe es wohl bisher nicht genügend
Studien darüber und es gäbe daher keinen ausreichenden Beweis für eindeutige Erfolge!
LG Steffi
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