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Odyssee zu Ende! Und nun?

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neue Beiträge

    #31
    Hallo Marlie,

    danke für Deine Besserungswünsche!

    Bei der KK hatte ich einen schriftlichen Antrag eingereicht, ausgestellt von meinem behandelnden Chirurgen.
    Die haben dann geantwortet, dass diese Behandlung erstens nicht im Katalog für zugelassene Behandlungen steht und dass sie zweitens höchstens
    bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung gezahlt würde. Einspruch ist zwecklos!
    Die Chirurgen und Orthopäden konnten mit dieser Behandlung schon sehr oft grosse Erfolge erzielen, aber lt. KK gäbe es wohl bisher nicht genügend
    Studien darüber und es gäbe daher keinen ausreichenden Beweis für eindeutige Erfolge!

    LG Steffi

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      #32
      Übrigens Marlie,
      falls Du Dich wunderst..., ich hatte die Sätze bezüglich der Kosten der Stosswellentherapie bei dem Beitrag an Lilie 24 wieder rausgenommen, da ich glaube, dass mir da so wie so keiner weiterhelfen kann! Du hattest sie aber wahrscheinlich bereits vor meiner Änderung gelesen.

      LG Steffi

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        #33
        Hallo, Marlie,
        ich habe den Bescheid des LaGeSo bekommen. Man hat mir 50% zugestanden - allerdings ohne G. Das ist schwer zu verstehen, da Gehschwierigkeiten doch - neben den täglichen Schmerzen - mein Hauptproblem darstellen. Ich werde aber jetzt keinen Widerspruch einlegen, sondern noch etwas abwarten.
        Seit einigen Tagen habe ich sehr starke Schmerzen in der Brustmuskulatur und im Rücken. Und die Muskulatur zuckt immer wieder (ziemlich schmerzhaft). Ich habe keine Ahnung, ob das durch die PROMM kommt. Der Test bei der Charité hat ergeben, dass meine Lungenfunktion 63% beträgt.
        Na ja - es werden auch wieder bessere Tage kommen.
        Gruss
        Lilie24

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          #34
          Hallo Lilie24
          Du MUSST Widerspruch einlegen. Das Versorgungsamt versucht immer weniger zu geben als nötig ist. Die rechnen damit, dass viele Leute sich einfach damit einschüchtern lassen und keinen Widerspruch einlegen: Geld gespart!
          Also Widerspruch einlegen. Hat bei mir ja auch geklappt. Sie wollten mir 30 geben und nach dem Widerspruch waren es dann auf einmal 70 und G.
          Lasse dich von denen nicht ins Bockshorn jagen!
          Gruß
          Frauke

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            #35
            Hallo Lilie,

            ich sehe es wie Frauke! Zeitgleich solltest Du Dir alles attestieren lassen, was bei Dir im Argen liegt, auch Deine Lungenprobleme. Unabhängig vo Ausgang des Widerspruchs kannst Du 6 Monate nach Deinem letzten Antrag einen Antrag auf Anerkennung einer Verschlechterung stellen.

            Ich hatte jetzt "Glück" und bekam für mein Sammelsurium an chronischen Krankheiten einen Totalschaden zugesprochen - GdB 100 mit G, aG und B. Die Erkrankungen muss ich nicht mehr bejammern, ich habe mich daran gewöhnt. Schön ist der "Luxus" mit dem Parkplatz, der kostenlosen Begleitung bei vielen Gelegenheiten und das kostenlose Taxifahren. Gesundheit ist natürlich unersetzlich, aber wenn man schon krank ist, sind das doch schöne Erleichterungen.

            LG Marlie

            Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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              #36
              Herzlich Willkommen hier.

              Gruß Elfe

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                #37
                Hallo, Frauke,
                Du hast Recht! Ich werde Widerspruch einlegen! Unser Schwerbehinderten-Vertreter sowie unsere Betriebsärztin haben ihre Unterstützung dabei signalisiert!
                Gruss
                Susanne

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                  #38
                  Hallo Susanne,
                  das ist gut, dass du jetzt Widerspruch einlegst.
                  Ich habe inzwischen Antwort vom Versorgungsamt bekommen. Dabei war ein neuer Ausweis: Mekzeichen B (G natürlich weiterhin) und GdB 90, unbefristet. Und das ohne Widerspruch. So viel habe ich gar nicht erwartet. Mir ging es hauptsächlich um das "B".
                  Außerdem habe ich heute die Zusagefür die Kostenüberhahme der Reha bekommen. Erst heut morgen kam ein Anruf von einer Klinik in Bad Berleburg. Ich war sehr überrascht, denn ich und meine Ärztin haben im Antrag die Hohe Meißner Klink angegeben. Ich habe dann bei der KK angerufen und die sie hat es wohl übersehen und verschiedene andere Kliniken angeschrieben. Ich habe ihr erklärt, dass eine Klinik bei der Schlaganfall und Parkinson vorrangig genannt werden nich die richige ist, sondern Hoher Meißner die beste für mich ist. Das hat sie sofort verstanden und wollte sich gleich mit ihnen in Verbindung setzen und es festmachen. Ich hoffe jetzt, dass ich wieder im Oktober dorthin kann. Wenn ich Antwort habe, werde ich in Bad Sooden anrufen. Ich brauche eine "Vorlaufzeit" damit ich die Betreuung meiner Tochter organisieren kann. Zwei bis drei Wochen vorher sind eindeutig zu kurz. Aber vor zwei Jahren ging es ja auch.
                  Ich freu mich!
                  Viele Grüße
                  Frauke

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                    #39
                    Hallo Frauke,
                    Gratuliere zu Deiner neuen Einstufung beim Versorgungsamt und zu der Zusage für die stationäre Rehabilitation.
                    Schön das Du das so ohne weitere Schwierigkieten durchbekommen hast.
                    Euer Versorgungsamt und Deine KK scheinen ja wirklich patientenfreundlich zu entscheinden.

                    Ich habe ja nun schon mit meiner KK seit einem dreiviertel Jahr Schwierigkeiten überhaupt erst einmal das Formblatt 61 zu bekommen.
                    Meine bisherige Neurologin hat immer mit dem Formblatt 60 einen Antrag gestellt und der wird immer wieder von meiner KK mit alternativen ambulanten
                    Therapievorschlägen oder dem Vorschlag der amblanten Rehabilition beantwortet. Als ich in Widerspruch gehen wollte, haben die gesagt,
                    dass das nur bei Ablehnung durch die KK ginge und sie hätten ja nicht abgelehnt.
                    Mit welchem Formblatt hat denn Dein behandelnder Neurologe den Antrag auf stat. Reha gestellt?

                    Ich hole mir jetzt beim VdK, die bei solchen Problemen auch beraten und helfen, rechtlichen Rat wegen dem Widerspruch und eine neue
                    Neurologin habe ich mir jetzt auch gesucht. Die Bisherige kannte sich weder mit der DM 2 aus noch hatte ich von ihr bezüglich der KK Unterstützung
                    zu erwarten.

                    LG Steffi

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                      #40
                      Hallo Frauke,

                      gratuliere zum neuen Ausweis! Unsere beiden versorgungsämter sind irgendwie "weichgespült", ich bekam auch mehr als erwartet. Aber wir beschweren uns nicht, diese Erleichterungen haben wir uns redlich "verdient"!

                      Euch beiden, Frauke und Steffi, drücke ich die Daumen, dass die Reha glatt durchgeht. Steffi, Dein Kampf geht nun schon so lange, hoffentlich hast Du mit der neuen Neurologin mehr Glück! Bitte berichte weiter!

                      LG Marlie

                      Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                        #41
                        Hallo Steffi,
                        ich habe mir die Unterlagen von der Rentenversicherung schicken lassen. Ich habe einfach angerufen und sie haben mir alles geschickt. So brauch der Arzt auch nicht die Unterlagen mit diesem Formblatt anfordern. Da ich nicht arbeite ist die Krankenversicherung für mich zuständig, aber die Unterlagen sind die gleichen.

                        Hallo Marlie,
                        ich glaube, wir haben das selbe Versorgungsamt... In Großstädten soll es auch einfacher sein.

                        Liebe Grüße
                        Frauke

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                          #42
                          Hallo Frauke,

                          vielen Dank für Deinen Tipp!
                          Habe gestern den ersten Termin bei meiner neuen Neurologin gehabt und da auch gleich mit ihr über dieses Thema gesprochen.
                          Ich weiss nicht, ob das nur eine Bestimmung für Sachsen ist, oder generell für alle Bundesländer, jedenfalls sagte mir meine Neurologin,
                          dass die Ärzte bei Antrag auf stat. Reha nur noch generell das Formular 60 benutzen dürfen (das wäre erst seit kurzer Zeit eine neue Bestimmung).
                          Es gibt wohl wenige spezielle Ärzte, die sofort das Formular 61 benutzen dürfen, aber die müsssen eine Zusatzqualikation haben
                          und welche Ärzte das hier bei uns sind, damit rückt die KK, trotz meiner Nachfrage,auch nicht raus.
                          Aber wenn ich Anfang Juli den Termin für die Rechtsauskunft hatte, weiss ich sicher auch schon mehr, damit ich bei dem nächsten Antrag dann auch
                          rechtswirksam in Widerspruch geben kann, wenn den die KK wieder abschmettern will.

                          LG Steffi

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