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Pflegestufe

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    Pflegestufe

    Hallo, an Alle die eine Pflegestufe haben oder sich damit auskennen.
    Meine Erkrankung ist: HMSN und seit knapp 2 Jahren habe ich die Pflegestufe 1.
    Da sich mein Gesundheitszustand verschlimmert hat und mehr Bedarf an Pflege besteht, habe ich einen Antrag auf Erhöhung gestellt.
    Was ist nun der Unterschied zw. Antrag auf erhöhung und Antrag auf Pflegestufe 2 ???
    Pflegetagebuch, sowie ärtzl. Gutachten soll mitgeschickt werden und dann wird nach Aktenlage entschieden.
    Irgendwie finde ich das nicht in Ordnung.
    Es steht weiterhin, nur in seltenen Fällen kommt ein Gutachter vorbei . Na hallo, den braucht man doch hier vor Ort, um reden zu können, dass am Ende keine fehler gemacht werden.
    Na, von wegen Fehler des MDK Gutachters. Da haben die mich damals auch "übern Tisch gezogen". Unwissend war ich und man hat die untere grenze der Min. berechnet. Haare waschen gehört extra berechnet. http://www.vdk.de/ov-sankt-wendel/ID73924 hier könnt ihr nachlesen unter pkt. 3 Baden.
    Ob ich nun den falschen Antrag (Erhöhung) gestellt habe und besser mit dem Antrag auf Pflegestufe 2 wäre, hätte ich gerne beantwortet.
    Vielen Dank im Voraus

    Dachs

    #2
    Hallo Dachs,

    ich habe ca. zehn Jahre Widersprüche und Klagen bei der gesetzlichen Pflegekasse bearbeitet. Allerdings ist das fast schon genauso lange her. :-)

    Wir haben uns damals auch oft über Begutachtungen nach Aktenlage geärgert. Aber der MDK darf nach Aktenlage entscheiden und er entscheidet das auch autonom.
    § 18 SGB XI: ... Die Untersuchung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn aufgrund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht. ...

    Zum Haarenwaschen steht unter Punkt D 4.1 der Begutachtungs-Richtlinien: ... Zur Körperpflege zählt auch das Haarewaschen. Es ist Bestandteil des Waschens, Duschens oder Badens. Alleiniges Haare waschen ist der Verrichtung “Waschen” zuzuordnen. Ein ein- bis zweimaliges Haarewaschen pro Woche entspricht dem heutigen Hygienestandard. Maßgebend ist die medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit. Der Hilfebedarf beim Haarewaschen umfasst auch die Haartrocknung. ...

    Es ist deruntere Zeitwert der reinen Hilfeleistung beim Haarewaschen entscheidend.

    Ab 2017 gelten neue Grundsätze bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Mit denen kenne ich mich nicht aus.

    Viele Grüße

    Marc
    Krankheitsrelevante Daten s. Profil

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      #3
      Den Antrag kannst Du auch formlos (mit eigenen Worten) oder zur Niederschrift stellen. Selbst telefonisch ist möglich. Du musst nur etwas schriftliches mit Deiner Unterschrift nachreichen. Ob Du nun einen Antrag auf Erhöhung oder einen Antrag auf Pflegestufe II stellst, ist gehupft wie gesprungen. Theoretisch ist es auch möglich, dass der Gutachter ungeachtet Deines Antragziels die Pflegestufe III feststellt oder keine Pflegestufe. Die Tatsachen sind entscheidend, nicht welche Pflegestufe man gerne hätte (nicht bös gemeint).
      Krankheitsrelevante Daten s. Profil

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        #4
        Hallo Marc,
        vielen Dank für Deine ausführliche Antwort(en).
        Den Antrag habe ich bereits da, nun muss mein mann der mich Pflegt, nur noch ausfüllen.
        Bereits bei der Pfl.-stufe 1 bin ich in Widerspruch gegangen, wegen der hauswirtsch. Tätigkeiten, da die berechneten zeiten zu wenig erschienen. man hat dann 1 Std. mehr berechnet.
        Da ich ja mit meinen Mann, der mich pflegt, in einem Haushalt lebe, ist es schwer Minuten anzugeben für all diese Tätigkeiten, was auch das Beheizen der Wohnung betrifft, da er nicht nur für mich heizen muss.
        Kannst Du mir hierzu Auskunft geben ?
        Ich kann selbstständig nichts mehr tun, auch beim Laufen brauche ich Unterstützung.
        Mein Gutachten ist in der Landessprache Ungarn verfasst, da wir hier leben seit Jahren. Meinst Du, die übersetzen das Gutachten( mir wäre das schon wichtig).
        Mein Mann wollte es hier übersetzen lassen, aber das sind dann unsere kosten und einige 100 Euro, da es nicht kurz gefasst ist.
        Ich warte auf Deine Antwort.
        Viele Grüße
        Dachs

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          #5
          Hallo Dachs,

          Deinen Schilderungen entnehme ich, dass ihr in Deutschland gesetzlich kranken- und pflegeversichert seit und in Ungarn lebt. Ungarn ist ein EU-Staat. Pflegegeld kann dorthin gezahlt werden. Aber das weißt Du ja bereits. :-)

          Die Begutachtung erfolgt so, dass die Pflegekasse dem deutschen MDK einen Begutachtungsauftrag erteilt. Zur Begutachtung in häuslicher Umgebung gibt der deutsche MDK den Begutachtungsauftrag an einen ungarischen Gutachter weiter. Dieser begutachtet nach dt. Recht. Natürlich ist das Gutachten zunächst in ungarisch verfasst. Auf dem Rückweg muss die Pflegekasse aber letztlich eine deutsche Version vorliegen haben. Ungarisch sprechende Pflegekassenmitarbeiter sind eher selten. :-) Die Amtssprache in Deutschland ist deutsch. Soweit die Theorie. Praktische Erfahrungen habe ich damals mit Begutachtungen im Ausland nicht gemacht. Diese deutsche Version des Gutachtens sollte Dir zumindest teilweise zugänglich gemacht werden können.

          Die Sprachbarriere wird natürlich umgangen, wenn der dt. MDK die Begutachtung nach Aktenlage durchführt.

          Für die Zuerkennung einer Pflegestufe muss zwar ein gewisser hauswirtschaftlicher Hilfebedarf vorhanden sein - ich glaube 45 Minuten in der Pflegestufe I und 60 Minuten in den Pflegestufen II und III. Ein darüber hinaus gehender hauswirtschaftlicher Hilfebedarf wirkt sich nicht mehr auf die Pflegestufe aus. Du kannst zehn Stunden hauswirtschaftlichen Hilfebedarf haben, wenn Du nicht auf 45 Minuten Hilfebedarf in der Grundpflege (Körperpflege, Essen, Mobilität) kommst, wird Dir nicht die Pflegestufe I zuerkannt.

          Behandlungspflege (Medikamentengabe, Spritzen, Verbände, u.ä.) wirkt sich gar nicht auf die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit aus.

          Viele Grüße

          Marc
          Krankheitsrelevante Daten s. Profil

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            #6
            Hallo Marc,


            zunächst ja, ich bin in D. pflege-u. krankenversichert.
            Bei Begutachtung, Pflegestufe 1, war ein MDK Mitglied aus Österreich da. Na, dass ist näher, wie Deutschland.

            Du schreibst, die Sprachbarriere wird umgangen, wenn die Begutachtung nach Aktenlage durchgeführt wird.
            Wie ist dieses zu verstehen ?
            Ich dachte, dass was hier der Facharzt begutachtet und geschrieben hat, wird von der Pflegekasse oder dem MDK übersetzt ? Jedenfalls schreibt das meine Pflegekasse so :-(

            Viele Grüße
            Dachs

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              #7
              Na, mein Mann kann perfekt ungarisch lesen und sprechen :-))

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                #8
                Hallo Dachs,

                ich hatte folgende Aussage so verstanden, dass das Gutachten für Euch vom Ungarichen ins Deutsche übersetzt werden sollte.
                Zitat von Dachs Beitrag anzeigen
                ... Mein Gutachten ist in der Landessprache Ungarn verfasst, da wir hier leben seit Jahren. Meinst Du, die übersetzen das Gutachten( mir wäre das schon wichtig). ...
                Also ein Missverständnis.

                Mit Umgehung der Sprachbarriere meinte ich, dass nichts (vom Ungarischen in's Deutsche) übersetzt werden muss, wenn der deutsche MDK allein nach Aktenlage begutachtet und das Gutachten nicht erst in Ungarn in ungarischer Sprache erstellt wird. Erfolgt die Begutachtung vor Ort in Ungarn durch einen Österreicher gibt es natürlich auch keine Sprachprobleme.

                Schönen Abend noch.

                Marc
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